Was bedeutet die neue Stellungnahme der SEAC für das Thema „Verbot von Mikroplastik“?
Im Auftrag der EU-Kommission untersucht die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) schon seit einiger Zeit die Bereiche rund um das Thema der Mikrokunststoffe. Hierbei geht es um die Vielfalt der Materialien und den zunehmenden Trend der Freisetzung in die Umwelt und deren Folgen. Die EU Behörde bewertet die Gesundheits- und Umweltrisiken insgesamt als hoch, so dass die ECHA kürzlich einen EU-weiten Beschränkungsvorschlag für absichtlich zugesetzte Mikrokunststoffe öffentlich formuliert hat. Der Regelungsvorschlag einer entsprechenden Beschränkung soll Anwendung finden, wenn Kunststoffe in Produkten für den gewerblichen oder den Verbraucherbereich zugesetzt werden. Hierbei wird auf alle Kunststoffpartikel abgezielt, die einen Durchmesser von ≤ 5 mm aufweisen bzw. Kunststofffasern, die eine Länge von ≤ 15 mm besitzen.
Geplante Beschränkungen betreffen auch Kunstrasenplätze
Der Anwendungsbereich dieses Beschränkungsvorschlages betrifft im großen Umfang die verschiedenen Arten von Kunstrasenplätzen. Insbesondere die Füllmaterialien auf Kunstrasenplätzen sind häufig aus entsprechenden Materialien hergestellt und unterliegen damit den geplanten Beschränkungen.
Neuste Stellungnahme vom 10.12.2020 der SEAC (Ausschuss für sozioökonomische Analyse der ECHA)
Nach einer jüngsten Stellungnahme der SEAC entstand die Frage, ob dies in irgendeiner Form eine Abweichung zu vorherigen Positionen bedeutet oder unter Umständen sogar eine abweichende Meinung zur ECHA begründet wird. Insgesamt kann jedoch festgestellt werden, dass die bisherigen Positionen unverändert weiter bestehen und den vorherigen Entwürfen entsprechen.
Wahrscheinlichtes Szenario ist ein Verbot für synthetische Granulatverfüllungen ab 2027
Nach Würdigung aller vorliegenden Informationen ist das wahrscheinlichste Szenario, dass das Verbot für synthetische Granulatverfüllungen nach einer 6-jährigen Übergangszeit in Kraft tritt. Diese Frist würde mit Inkraftsetzung dieser Regelung beginnen.
Bisher konnte von einer Inkraftsetzung im Jahr 2022 ausgegangen werden, die Geschwindigkeit der laufenden Prozesse, macht jedoch eher den Beschluss bereits in diesem Jahr wahrscheinlich. Somit wird voraussichtlich zukünftig kein Einstreugranulat mehr aus Kunststoff verfügbar sein (nach einer 6-jährigen Übergangsfrist -> 2027).
In der Konsequenz bedeutet dies, dass vorhandene Plätze langfristig in der gewohnten Form nicht mehr betrieben werden können, da Ersatzfüllmaterial fehlt. Der Neubau von Sportplätzen wird künftig direkt in den neuen Rahmenbedingungen stattfinden müssen.
Firmenchef Weitzel dazu: „Der Zeitrahmen der Umsetzung ist etwas kürzer als wir dachten, um vermutlich etwa ein Jahr, also bereits 2021 und nicht 2022“
Neue Lösungen stehen bereits in den Startlöchern
Es wird seit einiger Zeit an neuen, nachhaltigen Lösungen gearbeitet. Diese sollen unterstützen, vorhandene Plätze so zu modifizieren, dass sie weiter betrieben werden können. Beispielsweise kann bereits der Austausch des Granulats einen großen Unterschied in der Regelkonformität bedeuten.
Für den Neubau von Sportplätzen gibt es umweltfreundliche Lösungen, die den künftigen gesetzlichen Anforderungen voll gerecht werden. „Wir beraten Betreiber umfassend in der Modifikation vorhandener Sportplätze und den bestehenden Belagssystemen, um hier die Nutzbarkeit vorhandener Plätze für einen längeren Zeitraum zu ermöglichen. Weiterhin stehen wir durchgängig beratend zur Seite. Welche Systeme sind auch in Zukunft weiter nutzbar und welche Umbauten sind erforderlich für den jeweiligen Sportplatz? Für die Neuanlage von Plätzen, haben wir zukunftsfähige Lösungen mit unseren Partnern entwickelt, die den Gesetzgebungen in jedem Fall standhalten. Hier können wir auf Referenzprojekte verweisen, die mit modernen und umweltfreundlichen Lösungen entwickelt wurden und langfristig nutzbar sein werden.“ so Weitzel.
Mit der Veröffentlichung eines endgültigen, detaillierten Berichts der ECHA mit allen Details kann nun bereits Anfang 2021 gerechnet werden. Hierin werden auch alle Informationen über Ausnahmeregelungen enthalten sein, beispielsweise für biologisch abbaubare Füllstoffe, sowie die Klassifizierungen natürlicher Materialien.
Welche Rollen haben die Gremien?
Die Rolle der Ausschüsse für Risikobewertung (RAC) und für sozioökonomische Analyse (SEAC) ist es, die Stärken und Schwächen der vorgeschlagenen Beschränkung zu bewerten. Der RAC untersucht die Risiken für die Umwelt und die Gesundheit der Menschen. Die SEAC bewertet den Nutzen des Vorschlags für die Gesundheit der Menschen und die Umwelt sowie die damit verbundenen Kosten und andere sozioökonomische Auswirkungen.
Während des Meinungsbildungsprozesses erhält der “Beschränkungsvorschlag” die Bezeichnung eines ‘Hintergrunddokument’. RAC und SEAC bewerten dieses Hintergrunddokument und bilden ihre eigenen Stellungnahmen auf der Grundlage seiner Informationen und der während der Konsultationen eingegangenen Kommentare.
Die Rolle der ECHA während der Meinungsbildung besteht in der Konsultation und Koordination der Interessengruppen sowie der Koordination der Ausschusssitzungen. Die ECHA möchte außerdem sicherstellen, dass die Bewertung der Ausschüsse umfassend und relevant für die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten ist, die Entscheidung über die Beschränkung treffen.
Was passiert als nächstes?
Entsprechend der SEAC (sozial-ökonomischer Analyse Ausschuss der ECHA) Stellungnahme zur Verwendung von Mikroplastik als Einstreumaterial auf Kunstrasen-Sportplätzen vom 10.12.2020 wird keine der bewerteten Risikomanagement-Optionen gegenüber den anderen bevorzugt.
Die Wahl hängt demnach letztendlich von den politischen Prioritäten ab. Insbesondere im Hinblick auf die Priorität, die der Emissionsreduzierung gegenüber den Kosten eingeräumt wird.
Dies entspricht dem Entwurf der Stellungnahme, es scheint aber, dass die Gremien immer noch zwischen einem Verbot nach 6 Jahren oder einem Risikomanagement nach 3 Jahren schwanken. Ein Risikomanagement würde bspw. die verpflichtende Anwendung Maßnahmen, wie z. B. Zäune, Bürsten zur Verhinderung des Verlustes von Füllmaterial aus den Sportplätzen beinhalten.
Die RAC (Ausschuss für Risikobewertung) dagegen drängt weiter auf ein Verbot nach 6 Jahren. Laut eines Nachrichtenberichts der ECHA wurden den politischen Entscheidungsträgern mehr Optionen empfohlen, um die Freisetzung von Mikroplastik Füllmaterial aus Kunstrasenplätzen zu verhindern.
Wie wird der Vorschlag weitergeführt? Wer entscheidet über die Beschränkung?
Die Ausschüsse für Risikobewertung und für sozioökonomische Analyse werden Anfang 2021 ihre Vorlagen und Stellungnahmen an die Europäische Kommission senden. Es wird erwartet, dass die Kommission ihren Vorschlag im Anschluss ausarbeitet. Der Vorschlag der Kommission zur Änderung der Liste der Beschränkungen (Anhang XVII) der REACH-Verordnung wird den EU-Mitgliedstaaten zur Abstimmung im REACH-Ausschuss der Kommission abgestimmt, gefolgt von einer Prüfung durch das Europäische Parlament und dem Rat.
Die Beschränkung könnte im Jahr 2021 verabschiedet werden. Die Anwendungsdaten der Beschränkung variieren je nach Verwendung.
Konkret bedeutet dies beispielsweise für Gummifüllungen ein wahrscheinliches Verkaufsverbot ab 2027.
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Weitzel Sportstättenbau