Die Europäische Kommission hat kürzlich einen bedeutenden Schritt unternommen, um das Risiko von Mikroplastik für die Umwelt zu minimieren. Im Rahmen der europäischen Chemikalienverordnung REACH wurde ein Vorschlag zur Beschränkung von zugesetztem Mikroplastik vorgelegt. Insbesondere wurde beschlossen, eine Übergangsfrist von 8 Jahren für polymere Einstreumaterialien in Kunststoffrasen festzulegen. Diese Entscheidung basiert auf den Erkenntnissen der Europäischen Chemikalienagentur, die darauf hinweisen, dass Mikroplastik bisher nicht ausreichend kontrolliert wird.
Im Detail: Am 26. April 2023 stimmten die EU-Mitgliedstaaten für den überarbeiteten Vorschlag der Europäischen Kommission. Dieser Vorschlag umfasst auch polymere Füllmaterialien, die in Kunststoffrasenflächen verwendet werden, und definiert eine Übergangsfrist von acht Jahren. Dadurch wird gewährleistet, dass bestehende Kunstrasenplätze, die solche Füllmaterialien enthalten, weiterhin genutzt werden können, bis sie das Ende ihrer Lebensdauer erreichen.
So geht es weiter: Der Vorschlag wird nun vom Europäischen Parlament und dem Rat geprüft. Diese Gremien haben drei Monate Zeit, um die vorgeschlagenen Rechtsvorschriften zu überprüfen. Obwohl sie den Wortlaut der Beschränkung nicht ändern können, besteht die Möglichkeit eines Vetos gegen die Übernahme in das EU-Recht. Sobald der Prozess abgeschlossen ist, wird die offizielle Meldung zur Änderung der REACH-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, und die Übergangsfrist beginnt.
Das sind die Folgen für die Industrie: Wenn die Beschränkung offiziell in Kraft tritt, wird es ab 2031 nicht mehr erlaubt sein, polymeres Infill für Kunstrasen zu kaufen oder zu verkaufen. Dies ist ein bedeutender Schritt zur Reduzierung des Mikroplastikausstoßes. Dennoch wird die Verwendung von Kunstrasenfeldern mit Polymereinstreuung weiterhin erlaubt sein.
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