Weitzel Sportstättenbau

Lockdown light – Challenge accepted!

Sport zu Zeiten von Corona

Lockdown light – Challenge accepted!

Seit einiger Zeit sind die neuen Regeln zum Lockdown light nun schon in Kraft. Sie betreffen vor allem Freizeitaktivitäten und hier insbesondere den Freizeit- und auch Profisport.

Ob allein, mit Personen aus dem eigenen Haushalt oder mit einem möglichst gleichbleibenden Freund oder Freundin: Sport treiben ist und bleibt erlaubt! Und unserer Meinung nach eine der wichtigsten Maßnahmen, um fit und gesund zu bleiben. Also, raus auf den Sportplatz!

Viele Outdoor Sportstätten dürfen nach Rücksprache und entsprechenden Hygieneregeln jetzt auch privat genutzt werden, um die eigene Fitness zu erhalten oder aufzubauen. Es lohnt sich der Blick auf die Webseite des lokalen Vereins oder ein Anruf. Berufs- und Kaderathleten dürfen weiterhin trainieren. Es gibt in manchen Ländern im Freizeit- und Breitensport Ausnahmeregelungen: Unter anderem für Kinder und Jugendliche und für den Rehasport. Auch die Frage der Sportstättenöffnung wird unterschiedlich gehandhabt. Teilweise darf – unter Auflagen – in geschlossenen Räumen wie Sport- und Tennishallen Individualsport betrieben werden. Bei der Frage, was Individualsport genau ist, regeln das einige Länder sehr genau und unterschiedlich.

Allen gemein und Grundvoraussetzung sind stets die geltenden Abstands- und Kontaktbeschränkungsregeln.

Was geht wo?

Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

In der Hansestadt Hamburg dürfen „öffentliche und private Sportanlagen im Freien geöffnet bleiben. Dazu gehören z. B. Rasen- und Sandplätze, Laufbahnen, Tennisplätze, Bootsstege sowie Reitplätze“, so die Stadt auf ihrer Internetseite. Hallen sind prinzipiell geschlossen, dürfen aber für den Schulsport oder den ärztlich verordnete Reha-Sport (mit fünf Personen) öffnen. Jedoch muss auch hier auf Abstand bzw. kontaktlose Übungen geachtet werden.

Anders als in Hamburg dürfen im Nachbarland Schleswig-Holstein Hallen (z. B. für Tennis oder Reiten) geöffnet werden, solange Abstandsregeln eingehalten werden und ein Hygienekonzept vorgelegt wurde. Es besteht die Möglichkeit, etwa Yogakurse in größere Turnhallen zu verlegen, um auch hier die Abstandsregeln einhalten zu können. Reha-Kurse dürfen mit maximal zehn Personen durchgeführt werden.

Aktuelle Infos zum Sport finden Sie hier:

Schleswig Holstein:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Sport.html

Hamburg:

https://www.hamburger-sportbund.de/aktuelles/news/33-corona/209-verscharfung-der-sars-cov-2-eindammungsverordnung-fur-den-sport

Mecklenburg-Vorpommern:

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Aktuelles–Blickpunkte/Wichtige-Informationen-zum-Corona%E2%80%93Virus

Bleiben Sie gesund!

Ihr Team von WEITZEL Sportstättenbau

TEILEN